Informationen zu Abschlussarbeiten der Datenbank-Gruppe

Abschlussarbeiten bei Firmen

Ich werde als Prüfungsausschuss-Vorsitzender öfters zu den Regeln für Abschussarbeiten bei Firmen befragt. Auf dieser Seite habe ich die wichtigsten Informationen zusammengesellt. Ich versuche zu unterscheiden zwischen

  • den festen Regeln der Prüfungsordnung bzw. des Hochschulgesetzes,
  • der üblichen Praxis in unserem Institut (die von mir als Prüfungsausschuss-Vorsitzendem mit geprägt wird),
  • meinen persönlichen Meinungen, die relevant wären, wenn ich eine Industriearbeit mit betreuen soll.

(Hinweis: Im folgenden wird öfters von „dem Student” u.s.w. gesprochen. Es sind natürlich alle Geschlechter gemeint: Die Formulierung ist als Abkürzung zu verstehen, die entsprechend zu expandieren ist.)

Themenstellung

Nehmen wir als Beispiel die Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik (die Ordnungen für die anderen Stduiengänge sind in diesem Punkt änlich):

Die Regelungen zum Abschlussmodul finden sich in § 18. In Absatz (4) steht:

Die Themenstellung erfolgt durch die fachlich zuständige Professorin/den fachlich zuständigen Professor oder eine Person aus der in § 33 Absatz 2 Nr. 1 und 2 HSG LSA genannten Gruppen.

Die Referenz auf das Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt ist leider veraltet. Im Neuen Hochschulgesetz von 2021 behandelt der §33 andere Themen. Ich nehme an, dass nun § 33a gemeint ist. Dort geht es um Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen, sowie den Privatdozenten, Privatdozentinnen, außerplanmäßige Professoren und außerplanmäßige Professorinnen.

Im wesentlichen benötigen Sie also einen Professor oder einen Habilitierten (z.B. Alexander Hinneburg oder Jan Grau oder Steffen Neumann), siehe Mitarbeiterliste des Instituts. Wir haben es immer so gehandhabt, dass der Professor nicht unbedingt Professor unseres Instituts sein muss, sondern nur am jeweiligen Studiengang beteiligt sein muss, d.h. Lehrveranstaltungen im Studiengang halten muss. Das betrifft bei Bioinformatik also auch einige Biologen, Chemiker, Argrarwissenschaftler u.s.w.

Letztendlich entscheidet der Prüfungsausschuss über ein Thema. § 18, Absatz (2) unserer Prüfungsordnung besagt:

Das Thema der Bachelor-Arbeit wird vom Studien- und Prüfungsausschuss ausgegeben.

Mindestens bei Themen, die ein Professor unseres Instituts stellen möchte, ist die Zustimmung des Prüfungsausschusses aber eine reine Formsache.

Firmen können also keine Themen für Abschlussarbeiten ausgeben. Der korrekte Weg ist, dass Sie mit dem Themenvorschlag der Firma zum fachlich zuständigen Professor gehen. Der kann, muss aber nicht, sich das Thema zu eigen machen. Eventuell wird das Thema auch noch in Absprache mit der Firma modifiziert.

Unsere Prüfungsordnung erlaubt auch, dass Sie selbst einen Themenvorschlag machen (in § 18, Absatz (4)):

Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, eigene Themenvorschläge zu machen.

Auch das bedeutet aber, dass Sie mit dem fachlich zuständigen Professor sprechen. Natürlich könnten Sie sich auch an den Studienberater, Herrn Dr. Schüler, oder an mich als Prüfungsausschuss-Vorsitzenden wenden. Aber zumindest ich würde Sie doch nur an den fachlich zuständigen Professor verweisen. Wenn Sie sich natürlich beschweren würden, dass Ihr Themenvorschlag überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde, wäre das ein Fall für den Prüfungsausschuss. Es kann sonst aber viele gute Gründe geben, warum ein Professor ein Thema für ungeeignet hält.

Mitarbeiter von Firmen als Gutachter

Es wird öfters gewünscht, dass der Betreuer aus der Firma auch einer der beiden Gutachter für die Abschlussarbeit wird. Dazu müssen zunächst die formalen Kriterien des Hochschulgesetzes erfüllt werden.

Im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt steht in § 12, Absatz (4):

  • Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind Professoren, Professorinnen, Juniorprofessoren, Juniorprofessorinnen sowie nach Maßgabe der Prüfungsordnung sonstige Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen, wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gemäß § 33a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3, soweit sie Lehraufgaben leisten, Lehrbeauftragte sowie in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Personen berechtigt und verpflichtet.
  • Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.

Ein Gutachter für eine Bachelorarbeit muss also mindestens selbst einen Bachelorabschluss haben. Ein Masterabschluss, Diplom oder Doktortitel wäre natürlich auch möglich. Dagegen kann eine Masterarbeit nicht von jemandem begutachtet werden, der nur einen Bachelorabschluss hat.

Das Hochschulgesetz scheint nicht klar zu regeln, ob das Fach des Abschlusses genau mit dem Studiengang übereinstimmen muss, für den ein Gutachten erstellt werden soll. Letztendlich werden die Gutachter nach unserer Prüfungsordnung aber vom Prüfungsausschuss bestellt (das steht in § 13, Absatz (6)). Der Prüfungsausschuss wird nur Gutachter und Gutachterinnen bestellen, von denen er animmt, dass sie fachlich in der Lage sind, die Arbeit zu begutachten. Für eine Bachelorarbeit in technischer Informatik wird jemand mit einem Bachelorabschluss in Kunst sehr wahrscheinlich nicht bestellt werden. Dagegen wäre bei relativ angewandten Arbeiten in Informatik ein Gutachter mit einem Abschluss in Wirtschaftsinformatik normalerweise möglich. Man kann wohl auch annehmen, dass jemand, der z.B. einen Doktortitel hat, oder schon lange Berufspraxis, ein etwas breiteres Gebiet begutachten kann. Es spielt natürlich auch immer das Thema der konkreten Arbeit eine Rolle — dafür sollte der Gutachter Experte sein.

Das Hochschulgesetz fordert von Prüfern außerhalb der Hochschule, dass sie „in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahren” sind. Jemand, der erst vor Kurzem selbst einen Abschluss erworben hat, und dann in die Industrie gewechselt ist, darf also nicht sofort Prüfer sein. Dagegen kann jemand, der an der Universität wissenschaftlicher Mitarbeiter geworden ist, sofort auch prüfen. Hier werden der Arbeitsgruppen-Leiter und der Prüfungsausschuss aber auch auf eine gewisse „Reife” achten. Nicht alles, was formal möglich wäre, muss auch ausgenutzt werden.

Es ist nicht zwingend, dass der Betreuer in der Firma auch Gutachter ist. Man könnte auch einen Zweitgutachter aus der Universität wählen. Dafür ist etwas Fingerspitzengefühl erforderlich. Man möchte den Betreuer aus der Firma natürlich nicht vor den Kopf stoßen. Andererseits ist auch nicht ganz klar, dass der Betreuer aus der Firma gerne ein Gutachten schreibt. Man könnte natürlich annehmen, dass er die Arbeit besonders gut kennt, und deswegen ein optimaler Gutachter wäre. Möglicherweise hat er aber noch nicht so viel Erfahrung, was man von Studenten erwarten kann. Nicht ganz selten sind die ersten Noten, die jemand vergibt, besonders streng. Mit der Zeit kommt dann eine gewisse Resignation.

Außerdem darf es natürlich keine Interessenskonflikte geben. Die Beziehung zwischen Gutachter und Prüfling muss rein beruflich sein. Insbesondere darf der Gutachter nicht verwandt oder persönlich befreundet sein. Über die Abschlussarbeit hinaus darf es keine weiteren geschäftlichen Vorteile für den Gutachter geben (es darf nicht irgendwie Geld vom Prüfling oder seinen Verwandten an den Gutachter fließen).

Anforderungen von Universität und Firma

Es ist möglich, dass sich die Anforderungen von Universität und Firma unterscheiden. Das kann ein Problem für die Abschlussarbeit sein, weil man es schlecht „zwei Herren” recht machen kann.

Aus Sicht der Universität ist eine Abschlussarbeit eine wissenschaftliche Arbeit (wobei dieser Aspekt bei Masterarbeiten noch etwas stärker zum Tragen kommt als bei Bachelorarbeiten). Ziel ist also der Erkenntnisgewinn.

Die Firma möchte dagegen oft ein fertiges, einsetzbares Produkt. Im Extremfall wird der Student als kostenloser Programmierer „missbraucht”.

Z.B. könnte es aus Sicht der Universität interessant sein, mehrere Prototypen mit unterschiedlicher Technologie zu erstellen, und diese Ansätze dann zu vergleichen. Es wäre dabei nicht unbedingt erforderlich, dass einer der Prototypen dann noch bis zum vollen Funktionsumfang weiterentwickelt wird. Für die Firma wäre dagegen vermutlich am Ende das praktisch einsetzbare Produkt wichtig.

Man muss sich solcher Probleme jedenfalls bewusst sein, und mit betreuendem Professor und der Firma eine sinnvolle und realistische Lösung finden. Falls es sich bei dem Thema der Arbeit wirklich nur um eine Standard-Software mit Standard-Technologien handelt, die schon viele Male so ähnlich entwickelt wurde, muss man auch akzeptieren, dass das eben kein Thema für eine Abschlussarbeit ist. Man kann es vielleicht durch zusätzliche Untersuchungen wissenschaftlich interessanter gestalten, aber die Zeit dafür fehlt dann bei der Produktentwicklung.

Natürlich sind nicht alle Arbeiten in Firmen in dieser Hinsicht problematisch. Manchmal haben Firma und Universität auch genau dieselben Ziele.

Geheimhaltung

Manche Firmen verlangen, dass Studierender und betreuender Professor eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben.

Der Professor muss das nicht tun (der Student auch nicht), und daran kann so eine Arbeit scheitern. Besonders, wenn die Firma recht unbekannt ist, und im Vertragstext schon auf mögliche Schadenersatzforderungen hingewiesen wird, muss sich der Professor ja fragen, ob er sich dem Risiko von Klagen aussetzen will.

Aus meiner Sicht ist Wissenschaft öffentlich. Jeder Professor wird versuchen, seine Erkenntnisse zu publizieren (er wird an Anzahl und Qualität seiner Publikationen gemessen). Natürlich geht es dabei nur um seine Erkenntnisse, nicht um Firmengeheimnisse, die er zufällig erfährt. Dann wäre es ja ein Plagiat. Aber bei der Betreuung der Arbeit wird er sich ja auch mit dem Thema beschäftigen und darüber nachdenken. Es wäre auch eine gemeinsame Publikation mit dem Studenten und dem Firmen-Betreuer möglich. Ein Knebelvertrag verhindert das, und damit wird der Professor gewissenmaßen um die potentiellen Früchte seiner Arbeit gebracht.

Oft werden nicht nur direkte Ergebnisse der Arbeit geschützt, sondern es wäre möglich, dass der Professor irgendwann in der Zukunft tolle Ideen hat, in die aber das Wissen aus dieser Arbeit eingeflossen ist. Dann wäre es zumindest günstig, wenn die Verschwiegenheitspflicht zeitlich begrenzt ist.

Auch in Vorlesungen würde der Professor sicher gern Beispiele aus der Praxis verwenden. Da geht es natürlich nicht um irgendwelche offensichtlich schützenswerten Daten, und oft wird der Name der Firma auch nicht genannt. Aber Professoren reden gerne. Das bringt der Lehrberuf so mit sich.

Früher war es üblich, dass Diplomarbeiten in die Instituts-Bibliothek gestellt wurden. Wissenschaft ist öffentlich. Heute sieht man in Abschlussarbeiten in erster Linie Prüfungsleistungen. Die beiden Gutachter bekommen jeweils ein Exemplar, und eine CD mit dem vollständigen PDF wird im Prüfungsamt verwahrt. Natürlich ist immer möglich, dass es irgendwelche „Lecks” gibt (z.B. bei Hacker-Angriffen). Wirklich geheime Firmendaten gehören nicht in Abschlussarbeiten.

Bezahlung

Der Fakultätentag Informatik hat (vor geraumer Zeit) beschlossen, dass es keine Bezahlung für Abschlussarbeiten geben soll. Der Gedanke dabei war, dass auch die spannenden eigenen Forschungsthemen der Professoren an der Universität gute Studierende für Abschlussarbeiten brauchen. Wenn viele externe Arbeiten bezahlt werden, könnte das vielleicht dazu führen, dass es keine kostenlose Mitarbeit von Studierenden an den Forschungsprojekten der Universität mehr gibt.

Das ist nur eine Empfehlung, keine Regel der Prüfungsordnung. Der betreuende Professor kann sich danach richten, oder nach dem Prinzip „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß” verfahren. Aktuell haben wir auch kein Problem. Wenn externe Arbeiten überhandnehmen würden, könnte sich das Institut vielleicht explizit dazu positionieren.

Eine bezahlte Anstellung für die Dauer der Arbeit setzt aber auch den Studierenden unter Druck. Die Abschlussarbeit soll ja eine selbständige wissenschaftliche Arbeit sein, nicht ein Abarbeiten eines genau vorgeschriebenen Lastenheftes. Wissenschaft setzt eine gewisse Freiheit voraus, die so eventuell gefährdet ist.

Eine Aufwandsentschädigung ist dagegen kein Problem. Wenn Sie irgendwo hin reisen müssen, und dadurch zusätzliche Kosten haben, kann Ihnen die Firma das natürlich relativ großzügig erstatten.

Es ist auch Ihre Sache, ob Sie nach Ende der Abschlussarbeit einen Vertrag mit der Firma zur Weiterentwicklung Ihres Programms schließen.

Nutzen und Risiken

Ich habe es ein Mal erlebt, dass die Firma, während die Arbeit noch lief, das Interesse daran verloren hat. Natürlich wird der Betreuer eine Lösung finden, wie der Student die Arbeit noch zu einem erfolgreichen Abschluss bringen kann. Aber schön ist das natürlich nicht. Als Universität hat man keine Druckmittel der Firma gegenüber. Man wird mit ihr natürlich nicht wieder zusammenarbeiten.

Für den Studierenden kann es natürlich interessant sein, zu sehen, welche Technologien aktuell in der Praxis verwendet werden. Wenn es sich um eine Bachelorarbeit handelt, kann er eventuell seine Wahlmöglichkeiten im Master so ausnutzen, dass er seinen Wert für eine spätere Anstellung steigert. Außerdem bekommt der Student einen Eindruck vom Betriebsklima in dieser Firma. Er kann sich dann überlegen, ob er sich später bei dieser Firma bewerben will, oder nicht. Es wird eventuell auch klarer, worauf ggf. bei anderen Firmen zu achten wäre.

Auch die Firma bekommt einen Eindruck von dem Studierenden. Sie kann sich überlegen, wie stark sie ggf. um ihn werben will.

Ein Risiko ist, dass man nach dem Bachelor vielleicht schon von der Industrie abgeworben wird, und den Master gar nicht mehr macht. Das bringt kurzfristig Geld, könnte aber eventuell langfristig die Aufstiegschancen senken. Die weniger drastische Variante sind große Studentenjobs, die den Masterabschluss lange verzögern.

Für den Professor ist es natürlich auch interessant, zu erfahren, was aktuelle Probleme in der Industrie sind. Er kann dadurch eventuell auch seine Lehrveranstaltungen etwas praxisnäher gestalten. Möglicherweise schließt sich auch ein direktes (ggf. bezahltes) Forschungsprojekt zwischen Firma und Lehrstuhl an. Zumindest kann die Erfahrung eine Quelle von Inspirationen für die Forschung sein.

Wenn die Firma von der Abschlussarbeit inklusive der Betreuung durch den Professor profitiert hat, kann sie natürlich auch als Sponsor der SummerByte, des IT2-Tages, der Langen Nacht der Wissenschaften oder des Cantor-Vereins auftreten. Die Universität ist ja leider sehr knapp bei Kasse.

Prof. Dr. Stefan Brass
Impressum