Diese Seite enthält einige allgemeine Hinweise zum Ablauf von Bachelor-Arbeiten. Üblicherweise erwähne ich als Prüfungsausschuss-Vorsitzender diese Dinge bei der Anmeldung jeder Arbeit.
Natürlich gilt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs, und auch die "Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg".
- Bachelor Informatik
- Bachelor Bioinformatik
- Master Informatik
- Master Bioinformatik
- Offizielle Seite der Fakultät mit Ordnungen
- Rahmenstudien und Prüfungsordnung der Universität
- Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
- Alte Fassung des HSG LSA (für Referenzen aus Prüfungsordnung)
Informationen vom Prüfungsamt unserer Fakultät:
Weitere Literatur (nicht rechtlich bindend):
Aus meiner Erfahrung als Prüfungsausschuss-Vorsitzender möchte ich aber noch die folgenden Hinweise geben. Teils bezieht sich das auf die derzeitige Praxis, und könnte sich möglicherweise jederzeit ändern. Es sollte kein Rechtsanspruch aus diesen Ausführungen abgeleitet werden. Auch ich mache gelegentlich Fehler.
Abgabefrist
- Die Bearbeitungsdauer für Bachelorarbeiten beträgt 5 Monate. Diese Frist ist hart, d.h., man ist durchgefallen, wenn man auch nur einen Tag zu spät abgibt. Es empfiehlt sich deswegen, nicht erst den Abend des allerletzten Tages als Abgabetermin zu planen.
- Das offizielle Startdatum, das im Anmeldeformular eingetragen ist, zählt dabei noch nicht als ein Tag der Frist (siehe §187 Abs. 1 BGB — der Start ist ein Ereignis im Laufe des Tages). Die Frist läuft daher am gleichen Tag fünf Monate später ab (§188 Abs. 2 BGB). Wenn z.B. der 23. Januar als Startdatum eingetragen ist, ist der letztmögliche Abgabetermin der 23. Juni. Wenn das Startdatum z.B. der 31. Januar ist, ist der letzte Abgabetermin der 30. Juni, da es keinen 31. Juni gibt (§188 Abs. 3 BGB). Sollte der errechnete Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, ist der nächste Arbeitstag der letztmögliche Abgabetermin.
- Die Abgabe sollte zur Sicherheit persönlich erfolgen. Man kann dazu mit Frau Kletsch auch einen Termin außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten abmachen. Wenn man diesen Termin dann nicht nutzen kann, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, Frau Kletsch möglichst umgehend zu informieren. Allgemein könnte man bei Problemen am letzten Tag noch einiges machen, wenn man mit den zuständigen Menschen redet.
- Im Prinzip kann man die Arbeit auch in den Briefkasten des Prüfungsamtes stecken. Das geht aber nur, wenn das Prüfungsamtsgebäude geöffnet ist. Es gibt einen großen Briefkasten im 1. OG gegenüber vom Fahrstuhl (der linke große Postkasten). Ab Freitag mittag darf der Briefkasten nicht genutzt werden, weil am Montag morgen nicht nachvollzogen kann, wann die Arbeit eingeworfen wurde.
- Offiziell sind keine elektronischen Abgaben erlaubt, aber wenn alles schief geht, schicke man vor 24 Uhr eine E-Mail mit der Arbeit (PDF), und ZIP-Archiv mit dem Programmcode etc. an Betreuer, Prüfungsamt und Prüfungsausschuss-Vorsitzenden (mich). Zusätzlich am besten noch einen Verlängerungsantrag um einen Tag mit irgendeinem Grund. (Falls das ZIP-Archiv groß ist, schicke man es in einer getrennten E-Mail, damit wenigstens das PDF sicher ankommt.) Es ist möglich, dass man trotz dieser E-Mails durchgefallen ist, weil ja in der Prüfungsordnung klar geregelt ist, wie die Abgabe zu erfolgen hat. Praktisch darf man aber wohl hoffen, dass der Prüfungsausschuss nicht möchte, dass in der Zeitung steht, dass ausgerechnet das Institut für Informatik eine elektronische Abgabe verweigert hat. Man sollte aber am nächsten Tag früh morgens das Problem klären, mit Frau Kletsch reden und die verlangten gebundenen Exemplare und CDs nachreichen. Am besten lässt man es nicht darauf ankommen!
- Auch ein begründeter Verlängerungsantrag in letzter Minute gibt gewisse Chancen, aber keine Sicherheit. Die einzig sichere Methode ist rechtzeitig abzugeben.
- Es ist auch möglich, per Post abzugeben, dann zählt das Datum des Poststempels (man lasse sich zur Sicherheit einen Einlieferungsbeleg geben). Man beachte, dass auch die Post üblicherweise um 18 Uhr schliesst, Samstags vermutlich 12 Uhr (alles ohne Garantie).
- Verlängerungen werden recht restriktiv gehandhabt. Bei Krankheit erfolgt eine Verlängerung um die Dauer der Krankschreibung. Bisher wird eine einfache Krankschreibung akzeptiert, wenn es nur um eine einzelne, kurzfristige Krankheit geht (z.B. eine Grippe von 1-2 Wochen). Bei längerer oder wiederholter Krankschreibung, bei denen es prozentual gesehen um einen großen Anteil der offiziellen Bearbeitungszeit von 5 Monaten geht, reicht eine gewöhnliche Krankschreibung nicht, sondern es ist ein Attest nötig, das insbesondere auch auf die Bearbeitung der Abschlussarbeit eingeht. Z.B. wäre jemand mit einem Beinbruch vielleicht zu 50% arbeitsfähig, wenn er nur zu Hause am Computer sitzen muss. In dem Fall würde nur die Hälfte der Dauer der Krankschreibung als Verlängerung akzeptiert. Offiziell ist immer ein spezielles Attest (Prüfungs-Unfähigkeits-Bescheinigung) erforderlich, und es gibt Bestrebungen, das verpflichtend zu machen. Insofern geben diese Ausführungen keinen Rechtsanspruch, sie erläutern nur die aktuelle Praxis. In der aktuellen Praxis liegt die Grenze bei 4 Wochen (Summe über alle Krankschreibungen).
- Allgemein müssen Verlängerungen auf einem Grund basieren, den der Student nicht selbst zu verantworten hat. Beispiel: Die Wohnung wurde überraschend gekündigt, der Studierende muss in der Laufzeit der Arbeit umziehen (ist vorgekommen). Als Grund geht sicher nicht: Man könnte in diesem Gebiet noch so viele spannende Dinge machen, dazu brauche ich aber mehr Zeit. Die Arbeiten sollen ja vergleichbar sein, und Studierende sollen auch vor zu großen Anforderungen des betreuenden Professors geschützt werden. Als Grund geht auch nicht: Ich habe meine Zeit schlecht eingeteilt, und war am Anfang zu faul, und jetzt reicht die Zeit nicht mehr. Es soll auch die Kompetenz der Zeiteinteilung und Selbstdisziplin unter Beweis gestellt werden.
- Ausserdem soll die Verlängerung "umgehend" beantragt werden. Es ist also nicht sehr erfolgversprechend, erst am Ende der Arbeit, wenn die Zeit nicht mehr reicht, einen drei Monate zurückliegenden Grund zu nennen. Im Falle einer Erkrankung brauchen Sie die Krankschreibung natürlich erst im Prüfungsamt abgeben, wenn Sie wieder gesund sind. Es würde nur Fragen hinsichtlich der Schwere Ihrer Erkrankung aufwerfen, wenn Sie während der Erkrankung doch an der Universität gesehen würden. Sie können sich ja ggf. telefonisch oder per E-Mail melden, wenn Sie länger krank sind.
Nachteilsausgleich
-
Falls man aufgrund einer chronischen Erkrankung Anspruch auf
Nachteilsausgleich hat oder haben könnte,
kann man sich z.B. an Herrn Dr. Rausch wenden:
Dr. Christfried Rausch
Der Prüfungsausschuss folgt üblicherweise den Vorschlägen von Herrn Dr. Rausch für Verlängerungen der Frist.
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Mitarbeiter des Behindertenbeauftragten des Senats
Barfüßerstraße 17 (hinterer Eingang), 06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-21023
Fax: 0345 55-27256
E-Mail: christfried.rausch@verwaltung.uni-halle.de
www.inklusion.uni-halle.de
Verteidigung
- Die Verteidigung kann erst stattfinden, wenn die Arbeit abgegeben ist. Die Gutachten müssen dagegen nicht unbedingt fertig sein.
- Die Verteidigung muss innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung der Bachelorarbeit stattgefunden haben. Der Student sollte sich selbst beim Betreuer um einen Termin bemühen. Wenn der Betreuer gar keine Zeit hat, kann der Student sich an den Prüfungsausschuss wenden.
- Es ist allerdings bisher noch niemand durchgefallen, weil die Verteidigung nicht rechtzeitig stattgefunden hat, während schon viele durchgefallen sind, weil sie nicht rechtzeitig die Arbeit abgegeben haben. Es ist ja häufig auch nicht so klar, ob nun Student oder Prüfer an der Terminverletzung bei der Verteidigung schuld sind. Es ist aber in jedem Fall sicherer, sich an die Ordnung zu halten, und in der steht die Frist von 6 Monaten. Im Notfall muss man eine Verlängerung beantragen.
- Was unbedingt vermieden werden muss, ist, dass die Verteidigung lange Zeit gar nicht stattfindet (also eine Verzögerung von vielen Wochen oder gar Monaten gegenüber der offiziellen Frist). Das würde ganz sicher zu großem Ärger führen und enthält das Risiko des Durchfallens. Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren Prüfer wegen der Terminabsprache. Wenn der auch auf eine Erinnerung gar nicht reagiert, oder erklärt, dass er lange keine Zeit hat, kontaktieren Sie Prüfungsamt und Prüfungsausschuss-Vorsitzenden. Es ist nicht nur Ihre Pflicht, sondern auch Ihr Recht, dass die Verteidigung im offiziellen Zeitfenster stattfindet.
- Die Verteidigung muss als Prüfung im Prüfungsamt angemeldet werden.
- Im Protokoll für die Verteidigung
sind folgende groben Bewertungs-Kriterien vorgesehen:
- Darstellung (Vollständigkeit, Auswahl)
- Präsentation (Struktur, graphische Gestaltung)
- Sprachlicher Stil (Ausdruck, logische Klarheit)
Quellen, Plagiate
- Alle verwendeten Quellen müssen offengelegt und in der Arbeit ausreichend deutlich genannt sein. Wenn man z.B. eine Quelle findet, in der wesentliche Teile der Aufgabenstellung schon behandelt sind, und die der Betreuer offensichtlich nicht kennt, muss man sich vertrauensvoll an den Betreuer wenden, und ihn darüber informieren. Er wird das Thema dann so modifizieren, dass sich trotz der neuen Quelle noch eine interessante Arbeit schreiben lässt. Wenn man die Quelle nicht offen legt, und es kommt später heraus, wird man wegen Plagiat durchfallen. Eventuell könnte sogar der Abschluss nachträglich entzogen werden.
- Konkret muss für jeden Bestandteil der Arbeit für den Gutachter erkennbar sein, ob es sich um eine eigene Leistung des Studierenden handelt, oder etwas aus der Literatur (bzw. was der Anteil des Studierenden ist). Wenn man z.B. ein Bild aus einer Literaturstelle kopiert, sollte in der Bildunterschrift die Literaturstelle zitiert sein. Es reicht nicht, wenn die Literaturstelle nur hinten in den Referenzen mit aufgeführt ist. Natürlich wird niemand wegen eines einzelnen Bildes durchfallen, bei dem nicht klar war, dass es sich nicht um eine eigene Leistung handelt (das Bild müsste schon absolut zentral für die Arbeit sein). Ebenso ist ein einzelner Satz, der zufällig mit einer Literaturstelle übereinstimmt, aber nicht als Zitat gekennzeichnet ist, noch lange kein Grund, durchzufallen (aber schön ist es nicht). Wenn es natürlich ein mathematischer Satz (Theorem) ist, und der Eindruck erweckt wird, dass das Satz eine eigene Leistung des Studierenden ist, wird es schon schwieriger.
- Es empfiehlt sich natürlich, die Literaturrecherche eher zu Anfang der Laufzeit der Arbeit zu machen. Falls aber gegen Ende der Laufzeit plötzlich noch eine total relevante Arbeit gefunden wird (oder dann erst erscheint), wäre das vermutlich ein Grund, die Abgabefrist der Arbeit zu verlängern, um so noch einen Vergleich zu ermöglichen. Im Allgemeinen hat es auch einen Wert, eine Untersuchung, die in der Literatur schon erschienen ist, noch einmal selbst durchzuführen, um die Richtigkeit der Ergebnisse zu verifizieren.
Selbständigkeitserklärung
- Abschlussarbeiten müssen eine Selbständigkeitserklärung enthalten (mit Unterschrift).
- In der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (11.11.2020) steht dazu in §20 (8a): "Bei der Abgabe der Abschlussarbeit hat die Studentin bzw. der Student schriftlich zu versichern, dass sie ihre bzw. er seine Abschlussarbeit selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe und unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verfasst hat. Eine Versicherung an Eides statt kann verlangt werden, sofern dies in der der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geregelt ist."
- Z.B. in unserer Ordnung für den Bachelor Informatik heißt es in §9 (16): "Bei der Abgabe von schriftlichen Modulleistungen hat die Studentin/der Student schriftlich zu versichern, dass sie/er ihre/seine Arbeit — bei einer Gruppenarbeit ihren/seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit — selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat."
- Da keine eidesstattliche Erklärung verlangt ist,
würde ich folgende Formulierung für ausreichend halten:
Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe und die allgemeinen Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis beachtet habe.
- Nun kann man sich natürlich fragen,
was man denn genau mit den
"allgemeinen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis"
unterschreibt.
Wenn Sie das googeln,
bekommen Sie sehr viele Dokumente,
auch Ordnungen einzelner Universitäten dazu,
z.B. die
Ordnung der Universität Göttingen.
Darin steht z.B. (etwas gekürzt):
- Wahrung strikter Redlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von anderen Personen,
- Achtung fremden geistigen Eigentums unter Einhaltung der Zitierregeln,
- konsequente und selbstkritische Überprüfung aller eigenen Ergebnisse,
- nachvollziehbare und vollständige Dokumentation des Forschungsprozesses und der Resultate einschließlich der Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten,
- Offenlegung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Forschungsprojekten.
- Neben allem, was in Richtung Plagiat geht, hätten Sie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis auf jeden Fall verletzt, wenn Sie Messergebnisse (z.B. Laufzeiten oder Resultate von zu testenden Algorithmen) verfälschen würden (dazu gehört auch das Weglassen von Ergebnissen, die Ihrer These widersprechen würden). Allgemein sollten Sie alles Notwendige tun, damit Ihre Ergebnisse überprüfbar und reproduzierbar sind. Sie sollten nicht mehr behaupten oder suggerieren als Sie tatsächlich gezeigt haben. Dazu gehört auch, dass Sie eventuelle Einschränkungen erwähnen, wenn man ohne diesen Hinweis annehmen würde, dass es die Einschränkungen nicht gibt.
Besprechungen mit dem Betreuer
- Kümmern Sie sich darum, dass Sie ausreichend Treffen mit dem Betreuer und ggf. dem Zweitgutachter bzw. Mitarbeiter des Betreuers haben. Ich weiss nicht genau, wie das in anderen Gruppen organisiert ist, aber bei mir sollten Sie selbst aktiv Termine anfragen, und nicht warten, bis ich Sie einbestelle. Man kann natürlich bei jedem Treffen einen Termin für das nächste Treffen ausmachen. Aber wenn dann mal ein Termin ausfällt (weil z.B. doch keine neuen Ergebnisse zu besprechen sind), müssen Sie darauf achten, dass dann keine zu langen Pausen entstehen. Je nach Betreuungsbedarf würden mir Treffen ca. alle 2-4 Wochen normal erscheinen, aber das mag in jeder Gruppe bzw. auch jedem Einzelfall anders sein. Im Prinzip soll die Arbeit ja selbständig sein, aber Feedback ist doch nötig, weil es ja Ihre erste Arbeit dieser Art ist.
- Es wäre sicher sinnvoll, wenn ca. 10 Seiten fertig sind, diese dem Betreuer zu zeigen, um noch Tipps zum Stil zu bekommen. Z.B. würde man nicht alles, was man mündlich sagt, so auch in einem wissenschaftlichen Text schreiben. Allzu häufige Verwendung von "ich" ist in wissenschaftlichen Texten unüblich (es steht ja das Ergebnis im Vordergrund). Wenn man natürlich sagen will, was man selbst im Unterschied zu früheren Ansätzen gemacht hat, wäre "ich" völlig richtig und Umschreibungen wie "der Autor dieser Arbeit" klingen komisch. Auch das englisch häufige "we" ins Deutsche zu übertragen, wirkt merkwürdig. Besprechen Sie das alles aber mit dem Betreuer Ihrer Arbeit. Es ist möglich, dass sich die Meinungen in Stilfragen unterscheiden.
Zweiter Versuch
- Falls es sich schon um den zweiten (und damit letzten!) Versuch handelt, informiere man den Betreuer unbedingt rechtzeitig, am besten vor der Anmeldung. Man bemühe sich auch selbst um etwas engmaschigere Termine für Besprechungen. Der Versuch darf ja nicht scheitern, sonst wäre man endgültig durchgefallen, und kann damit vermutlich auch an keiner anderen Uni in Deutschland (mindestens in Sachsen-Anhalt) mehr Informatik studieren.
Abgabe: Gebundene Exemplare und CDs
- Sie müssen zwei gebundene Exemplare und drei CDs abgeben.
- Ein Ringbuch oder Hefter geht nicht als "gebundenes Exemplar". Es wird eine Hardcover-Bindung oder Klebebindung verlangt. Eine Abgabe im Hefter ist nicht zulässig, weil die Arbeit nicht veränderbar sein darf (z.B. Austausch von Seiten).
- Die CDs müssen mindestens den Text Ihrer Arbeit im PDF-Format enthalten. Sie müssen bei der Abgabe schriftlich versichern, dass die Version Ihrer Arbeit auf der CD mit der gedruckten Fassung übereinstimmt: Formblatt "Erklärung zur CD-Abgabe" (PDF)
- Wenn Sie ein Programm im Rahmen Ihrer Arbeit entwickelt haben, wäre aus meiner Sicht zu fordern, dass auch der Quellcode Ihres Programms auf der CD ist. Entsprechend Daten-Dateien, die ein Beitrag Ihrer Arbeit sind, oder für die Überprüfung Ihrer Ergebnisse nötig sind. In den Festlegungen der Fakultät steht dazu allerdings nichts. Wenn Sie den Quellcode aber nicht in Ihrer Arbeit drucken (das wird nur sehr selten gemacht), und der Quellcode auch nicht auf der CD ist, stellt sich die Frage, ob er überhaupt in die Bewertung einbezogen werden kann. Aus meiner Sicht reicht es nicht, wenn er in einem git-Repository gespeichert ist. Es geht ja auch um die langfristige Archivierung Ihrer Arbeit (eine CD wird im Prüfungsamt aufbewahrt).
- Wenn Sie in einem größeren Projekt mitgearbeitet haben, und nur Teile des abgegeben Quellcodes von Ihnen sind, sollten Sie sehr deutlich machen, was Ihr Beitrag war.
- Denken Sie daran, dass die Reproduzierbarkeit Ihrer Ergebnisse ein wichtiger Teil der guten wissenschaftlichen Praxis ist. Sorgen Sie dafür, dass alle notwendigen Dateien inklusive einer Kurz-Anleitung (README) auf der CD sind. Machen Sie es den Gutachtern leicht, Ihr Programm auch selbst auszuführen.
- Die beiden gebundenen Exemplare mit jeweils einer CD gehen an die beiden Gutachter. Sie können z.B. eine CD-Hülle mit der CD hinten in die Arbeit einkleben.
- Die dritte CD wird im Prüfungsamt archiviert. Sie müssen bei der Abgabe schriftlich versichern, dass die Version Ihrer Arbeit auf der CD mit der gedruckten Fassung übereinstimmt. Die CD muss mit folgenden Daten beschriftet werden: Abgangsjahr, Studiengang, Name, Vorname und Matrikelnummer. Es wird eine Papierhülle gewünscht.
Prof. Dr. Stefan Brass | Impressum |